Verhaltenskodex

Präambel

Dieser Verhaltenskodex basiert insbesondere auf dem Nachhaltigkeitskodex des BVMed in der Fassung vom 21. August 2023, den Grundsätzen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vom 16.07.2021 und den unternehmerischen Grundwerten der JÜKE Systemtechnik GmbH. Die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze unseres Verhaltens dienen als Fundament, um allen Stakeholdern ein vertrauensvoller Partner zu sein und setzt einen Standard, an dem wir uns messen lassen wollen.

Im Rahmen unserer Grundwerte verfolgen wir das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in ökologischer (Umwelt), ethischer und sozialer (Soziales) sowie wirtschaftlicher Hinsicht. Dieser Kodex berücksichtigt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen sowie die hierzu erforderlichen unternehmensorganisatorischen Strukturen (Governance). Er soll eine Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen geben und zugleich gegenüber Geschäftspartnern das Nachhaltigkeitsverständnis von JÜKE verdeutlichen.

Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen bei der Ausübung unserer wirtschaftlichen Aktivitäten soweit möglich nur in dem Maße beanspruchen, wie diese tatsächlich benötigt werden. Ferner streben wir eine Schonung von natürlichen Ressourcen beispielsweise bei der Nutzung, Herstellung und der Lebensdauer von Produkten sowie der Wiederverwertung von Stoffen an, sofern dies keine negativen Auswirkungen auf die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Produkte hat, die wir für unsere Kunden entwickeln und produzieren.

Im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit konstatieren wir, dass wir – direkt oder indirekt – einen Einfluss auf die Lebensverhältnisse unserer Beschäftigten, der Beschäftigten unserer Zulieferer sowie unserer Dienstleister und Kunden haben. Wir sind bestrebt, die Einflüsse unseres unternehmerischen Verhaltens auf diese Personengruppen zu identifizieren und negative Auswirkungen zu vermeiden oder, wo nicht möglich, zumindest zu begrenzen.

Die ökonomische Nachhaltigkeit sieht vor, dass die wirtschaftliche Tätigkeit und die Ziele unseres Unternehmens neben dem Prinzip der Gewinnerzielung auch andere Kriterien, wie ökologische und soziale Aspekte, berücksichtigen. Wir berücksichtigen bei der Ausgestaltung unserer unternehmensorganisatorischen Strukturen, dass diese zur Wahrung der ökologischen und sozialen Belange beitragen können und die erforderlichen Kontrollmaßnahmen der verantwortlichen Unternehmensorgane aufweist.

Bei der Umsetzung dieses Verhaltenskodex richten wir uns insbesondere an den folgenden drei Grundprinzipien aus:

  1. Nach dem Egalitätsprinzip setzen wir uns zum einen für die Gewährung eines unterschiedslosen Zugangs zu unseren Dienstleistungen ein, der nicht an die Herkunft, den sozialen Status oder vergleichbare, nicht selbst verantwortete Merkmale, wie z.B. Behinderungen oder andere körperlichen Einschränkungen, anknüpft. Zum anderen gilt dieses Prinzip auch im Rahmen der Arbeitsbedingungen, so dass vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund ungleich behandelt werden dürfen. Insbesondere soll die Vergütung nicht nach dem Geschlecht differenzieren.
  2. Gemäß dem Vorrangprinzip bekennen wir uns zum Vorrang einer schonenden Verwendung von Ressourcen (Reduce – Reuse – Recycle) und der Einrichtung und Befolgung effizienter Prozesse, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
  3. Unter dem Vorsorgeprinzip ergreifen wir präventive Maßnahmen, um negative ökologische und soziale Auswirkungen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH UND GRUNDSÄTZE

1. Anwendungsbereich

  1. Dieser Nachhaltigkeitskodex verpflichtet JÜKE und die mit ihr verbundenen Unternehmen.
  2. Sofern für unser Unternehmen einzelne nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen nicht rechtlich verbindlich sind, etwa weil wir eine bestimmte Größenschwelle nicht überschreiten, ist es dennoch unser Ziel, in angemessener Weise die jeweils zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

2. Auswahl Dritter

Dieser Kodex gilt für uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn wir Dritte damit beauftragen, die von diesem Kodex erfassten Aktivitäten für uns zu gestalten oder durchzuführen. Wir werden diese Dritten sorgfältig auswählen, überprüfen, sie über die Verpflichtungen nach diesem Kodex in angemessener Weise aufklären und zu deren Einhaltung schriftlich verpflichten. Sie sollen in angemessener Weise darauf hinwirken, dass auch andere natürliche oder juristische Personen, mit denen sie zusammenarbeiten (z.B. Joint Venture Partner, Lizenznehmer), die in dem Kodex niedergelegten Mindeststandards einhalten.

3. Ausprägungen der Nachhaltigkeit

Wir sind der Auffassung, dass eine langfristige und möglichst umfassende Nachhaltigkeit unseres Handelns nur erreicht werden kann, wenn wir nicht nur ökonomische Gesichtspunkte im Sinne einer bloßen Gewinnmaximierung anstreben, sondern auch soziale und ökologische Aspekte in unsere Unternehmensentscheidungen einbeziehen.

TEIL II: Umwelt

4. Ressourcenschonung

Wir streben kontinuierlich danach, unsere gesamte Tätigkeit und unsere Geschäftsabläufe so ressourcenschonend wie möglich zu gestalten. Wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten setzen wir in angemessener Weise um.

5. Reduktion der CO2-Emissionen

Unser Unternehmen setzt sich für eine kontinuierliche Reduzierung der in unseren eigenen Produktionsstätten verursachten CO2-Emissionen sowie für die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien ein. Basis hierfür bildet die ermittelte CO2-Bilanz unserer Standorte für den Zeitraum unseres jeweiligen Berichtsjahres.

6. Abfallreduktion und Recycling

Wir arbeiten stetig daran, die Abfälle in unseren eigenen Betriebsabläufen und die Umweltauswirkungen der von uns hergestellten Produkte zu minimieren. Es gilt das Vorrangprinzip, also „Reduce“ vor „Reuse“ vor „Recycle“. Ferner werden wir bei der Neuentwicklung von Produkten darauf hinwirken, mehrfach verwendbare und/oder aus Recyclaten hergestellte Produkte zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig, unter Sterilitätsgesichtspunkten möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierbei stellt die Sicherheit der Produkte die oberste Priorität dar.

7. Vermeidung von Umweltverschmutzung

  1. Unser Unternehmen minimiert im Rahmen des geltenden Rechts jede Form der Umweltverschmutzung, beispielsweise schädliche Bodenveränderungen, Wasser- und Luftverschmutzungen oder Lärmemissionen, durch die die natürliche Grundlage zur Erhaltung und Erzeugung von Lebensmitteln beeinträchtigt, Personen der Zugang zu frischem Trinkwasser verwehrt oder auf sonstige Art und Weise die Gesundheit von Mensch und Tier geschädigt wird.
  2. Wir beachten im Rahmen des geltenden Rechts und der Anforderungen unserer Kunden beim Design und der Produktion der Produkte unserer Kunden den kompletten Lebenszyklus und bemühen uns, nachteilige Auswirkungen dieser Produkte nach Verwendung in Bezug auf die Umwelt zu minimieren.

TEIL III: Soziales

8. Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten

Die Einhaltung der am Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzpflichten, insbesondere zur Reduzierung von Unfallrisiken am Arbeitsplatz und von sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, ist als Ausprägung des Vorsorgeprinzips für uns essenziell. Aus diesem Grund stellen wir unseren Beschäftigten die gebotenen Schutzausrüstungen und sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Wir halten die geltenden Arbeitszeitgesetze ein, um unsere Beschäftigten vor körperlicher und geistiger Ermüdung zu schützen. Unser Unternehmen setzt sich dafür ein, dass auch unsere unmittelbaren Zulieferer die geltenden Arbeitsschutzpflichten beachten und die Einhaltung dieser entlang ihrer eigenen Lieferkette angemessen adressieren.

9. Förderung von Diversität und Inklusion

Wir setzen uns für ein wertschätzendes, inklusives und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld ein, das die individuelle und kollektive Vielfalt unserer Beschäftigten widerspiegelt. Dabei werden sowohl die Bedürfnisse aller Beschäftigungsgruppen innerhalb des Unternehmens als auch die Bedürfnisse der Kunden und anderer Geschäftspartner soweit möglich bei unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt.

10. Diskriminierungsfreiheit

Im Sinne des Egalitätsprinzips verurteilen wir jede Form von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Sprache, der Staatsangehörigkeit, der religiösen oder politischen Weltanschauung, einer körperlichen und geistigen Behinderung, des Alters, des Familienstandes, der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder irgendeines anderen Merkmals, das durch geltendes Recht geschützt ist. Wirtschaftliche Entscheidungen werden frei von jeglicher Diskriminierung getroffen.

11. Zahlung eines angemessenen und gleichen Arbeitslohns

Die Zahlung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Mindestlohns ist Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Gleiche Arbeit soll im Einklang mit dem jeweils geltenden Recht und dem Egalitätsprinzip für alle Geschlechter gleich vergütet werden, wenn sie unter den gleichen Umständen ausgeübt wird.

12. Koalitionsfreiheit

Unser Unternehmen erkennt die Koalitionsfreiheit an. Hierzu zählt insbesondere die Freiheit unserer Beschäftigten, sich in Gewerkschaften zu organisieren und sich in diesen zu betätigen, sowie das Recht, im Einklang mit dem geltenden Recht Betriebsräte zu gründen.

13. Verbot der Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit

Jegliche Form von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit ist strengstens untersagt. Wir ergreifen alle notwendigen Schritte, um jede Art von Sklaverei sowie Kinder- und Zwangsarbeit in unseren eigenen Geschäftsbereichen zu unterbinden. Wir wirken darauf hin, dieses Verbot in unseren Lieferketten angemessen und effektiv zu adressieren.

Teil IV: Governance

14. Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Strategie

  1. Bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen wir den Grundgedanken der Nachhaltigkeit.
  2. Unser Unternehmen entwickelt eine Strategie zur effektiven, unternehmensinternen Umsetzung der Ziele dieses Nachhaltigkeitskodex. Diese Strategie enthält, soweit sachdienlich, konkrete Maßnahmen, die gewährleisten, dass unsere Unternehmensstruktur im Einklang mit diesem Kodex steht.
  3. Um eine effektive und effiziente Umsetzung der in diesem Kodex festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu ermöglichen, prüfen wir regelmäßig unsere internen Unternehmensabläufe und Managementprozesse.

15. Nachhaltige und transparente Lieferketten

Die Herstellung der Produkte unserer Kunden erfolgt in der Regel nicht an einem Ort. Vielmehr steht hinter den komplexen technischen Produkten oftmals eine globale Lieferkette. Uns ist bewusst, dass eine langfristig nachhaltige Produktion und Bereitstellung dieser Produkte nur erreicht werden kann, wenn auch die gesamte Lieferkette nachhaltig ist. Obgleich wir nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, ist es unser Ziel, eine entsprechende Einhaltung und Weitergabe der Grundsätze in angemessener Weise zu erreichen. Insbesondere kommunizieren wir unsere nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern und berücksichtigen bei der Auswahl von Zulieferern nachhaltigkeitsbezogene Aspekte.

Teil V: Schlussbestimmung

16. Management- und Kontrollsystem

  1. Die Einhaltung dieses Nachhaltigkeitskodex sowie dessen effektive Umsetzung hat für unsere Unternehmen Priorität.
  2. Hierzu haben wir ein Managementsystem eingeführt, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen und die Einhaltung der geltenden Gesetze und dieses Kodex in angemessener Weise zu gewährleisten. Insbesondere werden wir einen Verantwortlichen benennen, der für die Einführung des Managementsystems und die entsprechenden Kontrollprozesse verantwortlich ist und die Einhaltung der geltenden Gesetze und dieses Kodex in angemessener Weise kontinuierlich überwachen.
  3. Die Unternehmensleitung wird die Qualität und Effizienz des Managementsystems regelmäßig, mindestens aber einmal pro Jahr überprüfen und bewerten.
  4. Wir werden angemessene Schulungsprogramme für unsere Beschäftigten konzipieren und durchführen, um die Standards in unserem Nachhaltigkeitskodex umzusetzen und die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

17. Beschwerdeverfahren

Wir haben ein anonymes Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen gegen menschenrechts- und umweltbezogene Belangen eingerichtet. Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des eigenen Geschäftsbereichs oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Verstöße gegen menschenrechts- und umweltbezogene Belange können uns, neben den nach Hinweisgeberschutzgesetz geltenden Verstößen, über das bereitgestellte Formular mitgeteilt werden.

JÜKE Systemtechnik GmbH
Trumpenstiege 2
48341 Altenberge
Germany
+49 2505 870
coc@jueke.de
www.jueke.de

18. Inkrafttreten

Dieser Nachhaltigkeitskodex gilt ab dem 01. Januar 2024.